Mietvereinbarung / AGB für Anhänger


1. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für jeden Schaden an dem vermieteten Anhänger, der auf ein schuldhaftes Verhalten des Mieters zurückzuführen ist. Der Mieter stellt dem Vermieter im Innenverhältnis von jedweder Inanspruchnahme durch Dritte, die beim Betrieb des Anhängers durch den Mieter einen Schaden erlitten haben, vollumfänglich frei. Im Falle eines Schadens, bei dem der vermietete Anhänger beschädigt oder zerstört worden ist, haftet der Mieter auch für den Vermieter während der Dauer der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung des Anhängers entstehenden Mietausfalls.

2. Schäden am Fahrzeug

Reparaturen darf der Mieter nur nach Absprache mit dem Vermieter ausführen lassen. Ohne Absprache oder Absprach-widrig vorgenommene Veränderungen am Anhänger werden von einer Fachwerkstatt behoben. Die dabei anfallenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

3. Besondere Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich den Anhänger pfleglich zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben wie er übernommen wurde. Der Anhänger ist gegen Diebstahl zu sichern. Nie Hecklastig beladen ! Lastverteilung ca. 50-100 Kg auf die Kugelkupplung ( je nach Anhänger ). Zulässige Achslasten beachten. Die Fahrweise ist den Witterungsbedingungen anzupassen. Hohe Windstärken, Windböen, Glatteis etc. können zu Unfällen führen.

4. Auslandsfahrten Fahrten

Auslandsfahrten in benachbarte europäische Länder sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich.

5. Ortung

Einverständniserklärung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO

wird nachfolgende Vereinbarung getroffen: Der Mieter erklärt sich für die Dauer seiner Nutzung zum Unternehmen damit einverstanden, dass das von ihm genutzte Fahrzeug/Anhänger mit einem GPS-Ortungsmodul ausgestattet ist. GPS Daten Verwendung nach DSGVO ausschließlich für betriebliche Zwecke (Diebstahl, Abrechnung, Schäden) vorgesehen ist.

6. Fahrzeugführer

Der Mieter ist verpflichtet vor Antritt der Fahrt die passende Führerscheinklasse zum Mietfahrzeug im eigenen Führerschein zu prüfen und eine Fotokopie per WhatsApp ( +4915234579495) oder Email ( info@mtwli.de ) im voraus dem Vermieter zuzusenden.

Gleiches gilt auch für das Zugfahrzeug (Anhängelast / 80Kmh/100Kmh).

Bei Unstimmigkeiten oder Unklarheiten kontaktieren Sie vor Antritt der Fahrt die TÜV – Stelle Lindau 08382 74336 um die aktuellen Richtlinien zu prüfen.

Bei Unstimmigkeiten oder Unklarheiten wird die Fahrt untersagt. Der Vermieter übernimmt hierfür ausdrücklich keine Haftung.

7. Preise und Gültigkeit der Online-Preisangaben

  1. Die auf der Website, in Online-Inseraten oder auf sonstigen digitalen Plattformen des Vermieters angegebenen Mietpreise für Anhänger sind verbindlich und gültig.
  2. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Maßgeblich für die Berechnung der Miete ist der zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichte Preis. Frühere Preisangaben verlieren mit Veröffentlichung neuer Preise ihre Gültigkeit.
  4. Zusätzliche Leistungen (z. B. Versicherungserweiterungen, Zubehör, Verlängerungen der Mietdauer, Reinigungsaufwand oder verspätete Rückgabe) werden gesondert berechnet, sofern diese nicht ausdrücklich im Mietpreis enthalten sind.
  5. Preisirrtümer und technische Übertragungsfehler bleiben vorbehalten. In diesem Fall wird der Mieter unverzüglich informiert. Ein Mietvertrag kommt erst mit der Bestätigung durch den Vermieter zustande.
  6. Sonderangebote, Rabattaktionen oder zeitlich befristete Preisnachlässe gelten ausschließlich im angegebenen Zeitraum und sind nicht miteinander kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke finden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertrags-abschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt beachtet hätten.

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